EASA-Lizenzen

Update EASA-Lizenzen

Das BAZL hat dem SBAV gegenüber bestätigt, dass Pilotinnen und Piloten mit einer auf den 8. April 2018 befristeten nationalen Lizenz innert der nächsten Tage automatisch und ohne Kostenfolge eine auf die reguläre Gültigkeit verlängerte Lizenz zugestellt erhalten werden. Diese Lizenz kann in der Folge gemäss den nationalen Bestimmungen (SR 748.222.1) mittels bisherigen Formularen verlängert werden.

Das aktuell gültige Opt-Out für die Umsetzung von Part-FCL («EASA-Lizenzen») läuft am 8. April 2018 ab. Das Geschäft zur Verlängerung des Opt-Out auf den April 2020 wird auf europäischer Ebene ordnungsgemäss aber erst am 15. April 2018 wieder behandelt, was zu einer Lücke führen würde. Aus diesem Grund wird das BAZL bei der EASA eine Ausnahmeerklärung einreichen, die die erwartete Verlängerung bereits vor Inkrafttreten für anwendbar erklärt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Piloten ihre Rechte durchgehend ausüben können.