News

24th FAI World Hot Air Balloon Championship 2022

Stefan Zeberli wird Weltmeister 2022
In den 32 Aufgaben hat er 24'233  Punkte gesammelt und gewinnt somit die Goldmedaille vor Yudai Fujita aus Japan und Nicolas Schwartz aus Frankreich.
Herzliche Gratulation an Stefan Zeberli und seinem Team für die grossartige Leistung. 

Coupe Aeronautique Gordon Bennett 2022

Mit einer Fahrt bis nach Bulgarien an die Küste des Schwarzen Meers und 1572 km holte sich das Team Deutschland 3, Benjamin und Willy Eimers des Sieg des diesjährigen Gordon Bennett ab St. Gallen. Vizeweltmeister wurde das Team Schweiz 1 Kurt Frieden und Pascal Witprächtiger ebenfalls an der Küste des Schwarzen Meers und 1550 km. Schweiz 2 Nicolas Tièche und Laurent Sciboz belegten Rang 4, Walter Gschwendtner und Balthasar Wicki Rang 8. Herzliche Gratulation allen Piloten und deren Teams für die grossartige Leistung.

Stefan Zeberli erneut Weltranglisten Erster

 

Anfang April ist die neue Weltrangliste der Ballonfahrer herausgekommen.

Das Team von Stefan Zeberli konnte sich an der Spitze halten und ist wiederum

das beste Team in der Weltrangliste und führen diese seit vielen Jahren an. Herzliche Gratulation!

Sportpreis des Kanton Thurgau 2022

Das Ballonteam KurtFrieden und Pascal Witprächtiger sind die Gewinner des Thurgauer Sportpreises 2022. 

 Wenn der Sport zu einer Lebensphilosophie wird

Das Ballonteam Frieden zeigte sich sichtlich gerührt über die Auszeichnung. «Ganz unerwartet» sei der Sieg in dieser Fachjury- und Publikumswahl, sagte Kurt Frieden. Zumal ihr Sport überhaupt nicht kommerziell sei. Pascal Witprächtiger erklärte sich die Auszeichnung mit ihrem Einsatzort in den Lüften. Ein bisschen abzuheben, sei der Traum von vielen Menschen. «Betrachtet man die Welt von oben, werden unsere täglichen Probleme automatisch kleiner», so Witprächtiger. «Daraus entwickelte sich für uns eine Lebensphilosophie.»

Gordon Bennett 2021

 Der 64. Coupe Aéronautique Gordon Bennett 2021 geht an die Schweiz!

Kurt Frieden und Pascal Witprächtiger sind Weltmeister im Langdistanz Gasballonfahren mit einer Strecke von
1559.68 km in 85:00 Stunden. Start in Torun (Polen), Landung südöstlich von Nantes (Frankreich)
Das ergibt eine Durchschnittliche Geschwindigkeit von 18.35 km/h.

Max Höhe: 3632 m.ü.M, 11911 feet
Max Speed: 58 km/h, 31.3 kt
50 kg Restballast nach der Landung

Herzliche Gratulation an Kurt und Pascal sowie dem ganzen Team für die tolle Leistung.

SBAV News

Einladung zum Plausch-Fly-In
Wir vom SBAV möchten Danke sagen! Für Eure Zurückhaltung und Euer Verständnis in den letzten Monaten in der Schweiz. Dazu laden wir Euch herzlich zum Plausch Fly-In ein. Dieses findet gleich 2 Mal statt. Am Samstag, dem 5. September im St.Galler Rheintal und am Sonntag, dem 6. September in der Region bei Willisau LU.

Treffpunkt ist um 6:30 Uhr zu einem kurzen Briefing und Übergabe des Marker. Anschliessend suchen sich die Pilotinnen und Piloten ihren eigenen Startort. Nach der Landung offeriert der SBAV Kaffee, andere Getränke und Gipfeli am Ort des Briefings im Rahmen einer kleinen Siegerehrung. Die genauen Koordinaten werden 2 Tage im Voraus per WhatApp / SMS verschickt. Verschiebedatum ist jeweils eine Woche später.

Eingeladen sind alle Pilotinnen und Piloten, die Mitglieder vom SBAV sind sowie deren Teams (Total 4 Personen). Falls erwünscht können auch eigene Passagiere mitgebracht werden. Dies gegen einen Aufpreis für 5 Franken für Kaffee und Gipfeli nach der Fahrt.

Anmeldung bitte per Mail mit folgenden Infos an: anja.mueggler [at] sbav.ch

  • Pilot: Name, Adresse und Mobilnummer
  • Ballon: Grösse, Kennung und Imatrikulation
  • Falls vorhanden: Anzahl Passagiere

Dies ist ein Plauschtreffen und kein offizielles Meeting, deshalb ist die Teilnehmer Zahl pro Ort auf 20 Teams beschränkt.

 
Erinnerung: Balloon Live Contest 2020
Der Balloon Live Contest hat am 15. Juli 2020 gestartet und dauert bis am 30. November 2020. Wir ermuntern alle Pilotinnen und Piloten, an diesem Wettbewerb teilzunehmen und übernehmen - wie bereits kommuniziert - die Teilnahmegebühr von SBAV-Mitgliedern.
 
Neuer Ballonpilot am Himmel
Stefan Heuberger hat am 19. Juli 2020 erfolgreich die praktische Prüfung bestanden. Wir gratulieren herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihm viele schöne und sichere Ballonfahrten.
 
 
Flugbeschränkungsgebiete für die Schweizer Luftwaffe
Das BAZL hat am 14. Juli 2020 TEMPO RAs für die Patrouille Suisse, FA18-Displays sowie das PC-7-Team verfügt. Die Standorte der Flugbeschränkungsgebiete können dem Anhang entnommen werden. Die Veröffentlichung der Gültigkeiten der TEMPO RA erfolgt per NOTAM und wird wie gewohnt mittels DABS visualisiert.
 
Update AVISTRAT-CH
Die Programmleitung von AVISTRAT-CH hat einen Newsletter veröffentlicht und berichtet darin von der Erreichung des Meilensteins, dass das Teilnehmerfeld für die Erarbeitung der Strategieentwürfe definiert wurde. Die nächsten Updates aus dem Programm werden Ende 2020 erwartet.
 
SBAV Fly-In
Fly-In FSA
05.09.2020 / 06.09.2020 oder / ou 12.09.2020 / 13.09.2020
 
 
47. Internationale Alpine Heissluftballonwoche Flims
26.09. - 04.10.2020
 
 
Pilotenrefresher SBAV
Cours de rafraîchissement des pilotes FSA
07.11.2020
 
 
Sicherheitstraining SBAV
Entraînement de sécurité FSA
21.11.2020
 
 
43. Internationales Ballonfestival
43ème Festival international de ballons
23.-31.01.2021
 
 
Gordon Bennett 2022 St.Gallen
02.-04.09.2022
 

Gordon Bennett 2022

Gordon Bennett 2022 findet in der Stadt St.Gallen statt

Im Herbst 2019 konnte das Team von Laurent Sciboz und Nicolas Tièche aus Freiburg das Gordon Bennett für sich entscheiden. Die Langdistanz-Weltmeisterschaft im Gasballonfahren startete im französischen Montbéliard. Das Schweizer Team gewann nach einer Fahrt bis ans Schwarze Meer mit 1’775 Kilometern Distanz vor dem zweitplatzierten Team der Thurgauer Kurt Frieden und Pascal Witprächtiger. Die Ballonfahrernation Schweiz hat nach einem hochspannenden Wettkampf einen Doppelsieg errungen.

Dritte Austragung in der Ostschweiz
Die Nation des Gewinnerteams kann diese prestigeträchtige Weltmeisterschaft der Gasballonpiloten jeweils im übernächsten Jahr austragen. Aufgrund der aktuellen Pandemie wurden die Anlässe 2020 und 2021 zusätzlich um ein Jahr verschoben. Die 65th Coupe Aéronautique Gordon Bennett wird deshalb im Spätsommer 2022 in der Stadt St.Gallen stattfinden. Damit findet die Langdistanz-Weltmeisterschaft bereits zum dritten Mal in der Ostschweiz statt. Im Jahr 1995 starteten die Ballone in Wil und im Jahr 2012 in Ebnat-Kappel im Toggenburg. In bester Erinnerung sind auch die Durchführungen von 2017 in Gruyère und 2018 in der Stadt Bern.

Verein Gordon Bennett 2022 organisiert den Anlass
Der SBAV hat im Oktober 2019 im Auftrag des Aero-Club der Schweiz einen Aufruf um Absichtserklärungen gestartet und aus St.Gallen ein konkretes Bewerbungsdossier erhalten. Die Gruppe von ballonbegeisterten Ostschweizern aus dem Umfeld des Gordon Bennett 2012 im Toggenburg hat den Zuschlag erhalten und den Verein Gordon Bennett 2022 gegründet. Das Organisationskomitee wird unterstützt von der Stadt St.Gallen sowie von Ostschweizer Ballonclubs. Interessierten wird empfohlen, sich für den Newsletter einzutragen und der Facebookseite zu folgen.
 
gordonbennett2022.ch
 
Durchführung weiterer internationaler Anlässe 2020

Neben der Verschiebung des Gordon Bennett 2020 um ein Jahr wurde die 4th FAI Women's World Championship in Polen abgesagt. Über die Durchführung der 24th FAI World Hot Air Balloon Championship in Slowenien wird bis am 19. Juni entschieden.

COVID-19

COVID-19
Ballonfahrten in der Schweiz ab 11. Mai 2020 (Übergangsschritt 2)


Ballonfahren war bisher durch die Bestimmungen der COVID-19-VO 19 (Stand am 30. April 2020; COVID-VO) formell nicht untersagt, aber durch die Verhaltensvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) seit 17. März 2020 faktisch nur im privaten Rahmen und in höchst eingeschränktem Mass praktikabel. Der Bundesrat hat am 30. April 2020 die Rahmenbedingungen für den Übergangsschritt 2 ab 11. Mai 2020 bekannt gegeben und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen publiziert.

Der SBAV erachtet es vor diesem Hintergrund als zulässig, ab 11. Mai 2020 private und gewerbsmässige Ballonfahrten wieder aufzunehmen, allerdings weiterhin unter Auflagen und Einschränkungen. Ausdrücklich vorbehalten bleiben anderslautende spezifische Weisungen vom BAZLund von anderen zuständigen kantonalen und Bundesbehörden. Der SBAV stützt seine Auffassung auf folgende Überlegungen:
  • Privates Ballonfahren ist eine Sportaktivität. Nach Einschätzung des SBAV sind daher private Ballonfahrten aufgrund der Anpassung von Art. 6 Abs. 4 lit. a COVID-VO ab 11. Mai 2020 wieder möglich, solange die Gruppengrösse von fünf Personen nicht überschritten wird (ein PIC, maximal drei Passagieren und ein Nachfahrer), was zugleich auch den Voraussetzungen von Art. 3(2)(3)(a) Part-BOP entspricht. Es obliegt dem Halter bzw. PIC, die Empfehlungen des BAG bestmöglich umzusetzen. Wegen des privaten Charakters der Aktivität ist nach Einschätzung des SBAV für private Ballonfahrten in der Schweiz kein Schutzkonzept gemäss Art. 6a COVID-19-VO erforderlich. Allerdings empfiehlt der SBAV auch bei privaten Ballonfahrten, sich an den zusätzlichen Schutzmassnahmen zu orientieren, die im Muster-Schutzkonzept des SBAV für gewerbsmässige Ballonfahrtunternehmen (siehe unten) aufgeführt sind und auf freiwilliger Basis diejenigen Massnahmen umzusetzen, die aufgrund ihrer eigenen Rahmenbedingungen als sinnvoll erscheinen.
  • Gewerbsmässige Ballonfahrt gilt nach Einschätzung des SBAV als geschäftliche Aktivität gemäss Art. 6 Abs. 3 COVID-VO, die ab 11. Mai 2020 unter der Bedingung wieder (bzw. weiterhin) zulässig ist, dass der Operator ein Schutzkonzept gemäss Art. 6a COVID-VO erarbeitet und umgesetzt hat. Als gewerbsmässige Ballonfahrten gelten Ballonfahrten von Operators, die über eine Betriebsbewilligung gemäss Art. 100 ff. LFV verfügen und/oder die eine Deklaration nach BOP.ADD.100 eingereicht haben.
Zusammen mit Mitgliedern des Verbands und gestützt auf Art. 6a COVID-19-VO, wie auch auf die Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und die Informationen des AeCS und der EASA, hat der SBAV ein Branchen-Grobkonzept für gewerbsmässige Ballonfahrtunternehmen für die Wiederaufnahme der gewerbsmässigen Ballonfahrt ab 11. Mai 2020 (mit zugehörigem Muster-Schutzkonzept) erarbeitet. Nachdem ein betriebliches Schutzkonzept sinnvollerweise als temporärer Zusatz zum Betriebshandbuch zu behandeln ist, wurde das Muster-Schutzkonzept daher vom SBAV als ein zusätzlicher, temporärer Anhang zum BHB gestaltet.

Ballonfahrtunternehmen erarbeiten auf der Basis des Muster-Schutzkonzepts bis zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme ihres Betriebs nach dem 11. Mai 2020 ihr eigenes betriebliches Schutzkonzept und setzen dieses um. Die Pflicht, betriebliche Schutzkonzepte erarbeiten zu müssen, richtet sich gemäss SECO auch an diejenigen Betriebe, die ihre Aktivitäten bisher aus rechtlichen Gründen nicht unterbrechen mussten, was auch auf gewerbsmässige Ballonfahrten zutrifft. Das betriebliche Schutzkonzept jedes Operators soll seine individuellen Rahmenbedingungen bestmöglich reflektieren, daher ist das Muster-Schutzkonzept des SBAV als ein Vorschlag und nicht als eine (Minimal-)Vorgabe zu betrachten. Eine Genehmigung der Schutzkonzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen. Die Gliederung und Struktur des Muster-Schutzkonzepts des SBAV folgt den Vorgaben des SECO; das SECO erwartet, dass die betrieblichen Schutzkonzepte eine möglichst einheitliche Struktur aufweisen, um Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Das Branchen-Grobkonzept wird auf der Website des SBAV publiziert und laufend aktualisiert. Bei wesentlichen Anpassungen oder wesentlichen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen werden die Mitglieder des SBAV per E-Mail informiert. Die Halter, Betreiber und PIC sind für das Einhalten aller behördlichen Vorschriften selbst verantwortlich; die Verantwortlichkeiten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften (Kommandantenverordnung, Part-BOP etc.) sind unverändert.

Wie bis anhin, steht der SBAV auch in dieser Sache im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden und Verbänden. Der SBAV beobachtet die weitere Entwicklung in der Schweiz und in Europa (EASA, EBF) und wird weiterhin zeitnahe über wesentliche Veränderungen orientieren.

Abschliessend erinnert der SBAV daran, vor der ersten Ballonfahrt nach dem 11. Mai 2020 die Versicherungsdeckung gegebenenfalls wieder auf Flugrisiko umzumelden, falls die Versicherungsdeckung rückwirkend ab 17. März 2020 auf Bodenrisiko umgestellt wurde.

Der Vorstand des SBAV freut sich mit Euch zusammen auf schöne Ballonfahrten in den kommenden Wochen und Monaten, wünscht Euch bereits jetzt herzlich «Guet Land» für die erste Ballonfahrt nach dem Lock-Down und dankt für Euer Verständnis und Eure Unterstützung.

Zur Beantwortung von Fragen oder für Verbesserungsvorschläge stehen Pascal Witprächtiger und Balthasar Wicki gerne zur Verfügung.

GV SBAV 2020

Generalversammlung SBAV
Die Generalversammlung des SBAV ist neu auf Mittwoch, 17. Juni 2020 ab 18:30 Uhr festgesetzt. Mitglieder des SBAV werden in den nächsten Tagen eine separate Einladung erhalten.

EASA Part-BFCL

Erläuternde Materialien zu EASA Part-BFCL


Am 18.03.2020 hat die EASA endlich die erläuternden Materialien zu Part-BFCL in der offiziellen Fassung veröffentlicht. Die AMC/GM (mit einem ersten Amendment), der zugehörige erläuternde Bericht und die Executive Director Decision können hier gefunden werden: easa.europa.eu. Nun stehen die gesamten gesetzgeberischen Materialien zu Part-BFCL nun für die rechtzeitige Einführung von Part-BFCL ab 08.04.2020 bereit.

Der Part-BFCL (samt zugehörigen Materialien) wird künftig ins Balloon Rule Book integriert werden. Der SBAV wird die nun rechtskräftigen erläuternden Grundlagen zum Part-BFCL in den nächsten Tagen im Einzelnen durchsehen und seine Mitglieder noch einmal vertieft über die Anpassungen informieren, die diese erleichterte Lizenzgesetzgebung gegenüber Part-FCL bringen wird.

Für weitere Auskünfte steht Balthasar Wicki zur Verfügung.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen und Ihren Familien nochmals gute Gesundheit und Durchhaltekraft wünschen.

Ihr Vorstand des SBAV

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