News

COVID-19

 

COVID-19 und Ballonfahren


Am 16.03.2020 hat der Bundesrat bekanntlich die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus erheblich verschärft und die COVID-19-Verordnung 2 (SR 818.101.24) entsprechend angepasst. Oberstes Ziel aller Massnahmen ist es, die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verhindern oder einzudämmen, die Häufigkeit von Übertragungen zu reduzieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und besonders gefährdete Personen zu schützen. Das Erreichen dieser Ziele setzt neben rechtlich verbindlichen Massnahmen ein grosses Mass an Vernunft und Solidarität in der Bevölkerung voraus. Die gesetzlich verfügten Massnahmen gelten vorerst bis am 19.04.2020.
 
Gemäss Art. 6 Abs. 1 COVID-19-VO 2 ist es verboten, öffentliche und private Veranstaltungen durchzuführen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Diesem Verbot liegt eine umfassende Güterabwägung zugrunde: die oben genannten Zielsetzungen aller Massnahmen sind den privaten Bedürfnissen nach Unterhaltung und Vergnügungen übergeordnet, dies ganz besonders in Situationen, wo der vom BAG empfohlene Minimalabstand von 2 Metern während einer längeren Zeit (als Regel gilt 15 Minuten) nicht verlässlich eingehalten werden kann oder gefährdete Personengruppen direkt oder indirekt betroffen sind.

Sportliche Betätigungen an sich sind nicht verboten. Nachdem wir uns aber alle bewusst sind, welche räumlichen Verhältnisse in einem Ballonkorb und bei der An-/Wegfahrt an den Startplatz und vom Landeplatz herrschen und dass diese Phasen zeitlich länger als die maximale ratsame Expositionsdauer andauern, ist der SBAV der Auffassung, dass auf Ballonfahrten mit Passagieren zu verzichten ist.

Dies gilt insbesondere für gewerbliche Fahrten. Solofahrten und rein private Fahrten mit Pax/Crew (inklusive Nachfahrer), die ausschliesslich aus nahen Familienmitgliedern besteht, mit denen man ohnehin unter einem Dach lebt und die nicht einer besonders gefährdeten Personengruppe angehören, könnten unter den gegenwärtigen Umständen allenfalls denkbar bleiben, wobei aber in Betracht gezogen werden muss, dass auch bei solchen Fahrten generell das Risiko von ungeplanten nahen Kontakten mit Dritten besteht (z.B. bei Zwischenfällen, bei schwierigen Bergungen etc.). Eine restriktive Risikoeinschätzung im Einzelfall bleibt den Mitgliedern überlassen; der Vorstand des SBAV rät zu einer sehr zurückhaltenden Interpretation der Situation und im Zweifel zu einem vorübergehenden Verzicht.

Verschiebung GV SBAV

Verschiebung Generalversammlung und Sicherheitsseminar SBAV


Den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG folgend, hat der Vorstand aufgrund der besonderen Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen, die auf den 4. April 2020 angesetzte Tagesveranstaltung (Generalversammlung und Sicherheitsseminar) abzusagen.

Die ordentliche Generalversammlung 2020 wird voraussichtlich auf Juni 2020 angesetzt, wobei die zeitlichen und örtlichen Einzelheiten in Kürze bekannt gegeben werden. Das Sicherheitsseminar wird dieses Jahr ausnahmsweise durch den bereits bekannt gegebenen Pilotenrefresher vom 7. November 2020 ersetzt. Bereits angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden wir die bereits bezahlten Beiträge in den nächsten Tagen zurückvergüten.
 
Bis zur ordentlichen Generalversammlung 2020 arbeitet der Vorstand vorläufig auf der Basis des Budgets 2020, das wir bereits mit der Einladung zur Generalversammlung gemeinsam mit dem Jahresabschluss 2019 zur Verfügung gestellt haben und welches wir den Mitgliedern an der Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen werden.
 
Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Massnahme, die im Interesse von unseren Mitgliedern und von deren Familien ist.
 
Gerne steht Ihnen Pascal Witprächtiger für Auskünfte zur Verfügung.
 

News SBAV 26.2.2020

Einführung EASA Part-BFCL
EASA Part-BFCL wird per 8. April 2020 in Kraft treten und für Ballonpilotinnen und -piloten erhebliche Erleichterungen gegenüber Part-FCL bringen. Das BAZL hat dazu in Absprache mit dem SBAV ein Informationsschreiben an Träger nationaler Ballonlizenzen erstellt und versandt. Zudem hat das BAZL eine spezielle Website mit weiteren Informationen zu Part-BFCL erstellt.

Zusammengefasst fallen Ballonpilotinnen und -piloten derzeit in eine dieser Kategorien:
  1. Aktuell Träger einer EASA Part-FCL-Lizenz (BPL)
    Bestehende Part-FCL-Lizenzen werden als Part-BFCL-Lizenzen erachtet. Eine neue Lizenz wird nur auf Antrag des Piloten oder bei Anpassungen ausgestellt.
     
  2. Aktuell Träger einer EASA Part-FCL-Lizenz (LAPL)
    LAPL existiert künftig als Lizenzstufe nicht mehr. Das BAZL wird diese Part-BFCL-Lizenzen (BPL) umwandeln und von sich aus neu ausstellen.
     
  3. Aktuell Träger einer nationale Ballonlizenz mit Ablaufdatum 08.04.2020
    Das BAZL wird automatisch eine verlängerte nationale Lizenz mit der ursprünglichen nationalen Gültigkeit, aber bis maximal 08.04.2021, ausstellen. Diese kann bis maximal am 08.04.2021 verlängert oder aber in eine Part-BFCL-Lizenz umgewandelt werden.
     
  4. Aktuell Träger einer nationalen Ballonlizenz mit Ablaufdatum vor dem 08.04.2020
    Diese kann auf das Ablaufdatum hin in eine Part-BFCL-Lizenz umgewandelt oder bis maximal am 08.04.2021 verlängert werden.
Der SBAV wird am Sicherheitsseminar vertiefter auf das Thema Part-BFCL eingehen. Fragen nimmt bis dahin Balthasar Wicki gerne entgegen und jene von allgemeinem Interesse werden auf der Themenseite des SBAV aufgeschaltet.
Themenseite BAZL
Themenseite SBAV

21st FAI Euorpean Hot Air Balloon Championship, Mallorca

Stefan Zeberli gewinnt zum fünften Mal die Europameisterschaft. Herzliche Gratulation Stefan und seinem ganzen Team für die tolle Leistung.

Gratulation auch der Schweizer Nationalmannschaft, die mit einer starken Leistung (5. Roman Hugi, 6. Marc Blaser, 24. René Erni) erneut die

Nationenwertung gewinnen.

63. Coupe Gordon Bennet 2019

Laurent Sciboz und Nicolas Tièche gewinnen Gordon Bennett 2019, Kurt Frieden und Pascal Witprächtiger gewinnen Silber


Die 63ème Coupe Aéronautique Gordon Bennett startete am vergangenen Freitag im Pays de Montbéliard in Frankreich. Während vier Gasballonteams die Fahrt Richtung französische Atlantikküste wählten sowie ein Team die Alpen überquerte, fuhren die Meisten nach Osten. Sieben der zwanzig Gasballone verbrachten eine vierte Nacht in der Luft und lieferten sich am Dienstagmorgen nach über 80 Stunden in der Luft ein Kopf-an-Kopf-Rennen in der Nähe des Schwarzen Meers.

Laurent Sciboz und Nicolas Tièche (SUI-1) gewinnen mit ihrer Fahrt bis direkt an die Küste des Schwarzen Meers und einer Distanz von rund 1'775 km das diesjährige Gordon Bennett. Dies gefolgt von Kurt Frieden und Pascal Witprächtiger (SUI-2) mit 1'750 km auf dem zweiten und Vincent Leys und Christophe Houver (FRA-1) mit 1'719 km auf dem dritten Rang. Walter Gschwendtner und Max Krebs (SUI-3) belegen mit ihrer Fahrt in die Bretagne den zwölften Platz.

Herzliche Gratulation für diese herausragenden Leistungen.

Neue Verbandsärztin Ballonsport

Neue Verbandsärztin Ballonsport: Nicole Vogel
Die AeroMed ist eine Expertengruppe innerhalb des Aero-Clubs der Schweiz, zu deren Aufgaben unter anderem die Zusammenarbeit mit den Spartenverbänden, der FAI, dem BAZL und Swiss Olympic wie aber auch die Beratung bei flugmedizinischen Fragen gehört. Nicole Vogel wirkt neu als Verbändsärztin des Ballonsports in der AeroMed mit und steht als Ansprechspartnerin zur Verfügung. Wir freuen uns, mit Nicole eine Vertreterin aus den eigenen Reihen dabei zu haben.

Lizenzvorschriften

Part-BFCL: EASA präsentiert den Entwurf für überarbeitete Lizenzvorschriften für Ballonpiloten


Am 21. Juni 2018 hat EASA an einem Workshop vor 18 Vertretern verschiedener Länder im Rahmen des RMT.0654 (Rule Making Task) in Köln den Entwurf der überarbeiteten Lizenzbestimmungen vorgestellt, die ab 8. April 2020 (mit einjähriger Übergangsfrist) in Kraft treten sollen. Die Entwürfe wurden unter dem Lead der European Ballooning Federation entwickelt. In Absprache mit dem BAZL vertrat der SBAV durch Balthasar Wicki die Interessen der schweizerischen Ballonfahrerinnen und Ballonfahrer an diesem Workshop. 

Die EASA will während der verlängerten Opt-Out-Periode (bis April 2020) angepasste Regulierungen erarbeiten, die "simpler and proportionate" für Ballone und für die mit ihrem Betrieb verbundenen Risiken sind. Die Bestimmungen sollen möglichst parallel zu den Vorschriften für Segelflugzeuge sein. Zudem will EASA die auf Ballone anwendbaren Bestimmungen einfacher auffindbar machen und in einem separaten Dokument zusammenfassen. Bisher waren die für Ballonpiloten relevanten ca. 120 Seiten in den über 1'900 Seiten an Part-FCL-Vorschriften nur schwer auffindbar. Part-BFCL wird im laufend aktualisierten Balloon Rule Book künftig als neues Chapter 2 aufgenommen werden.
 

 

EASA-Lizenzen

Update EASA-Lizenzen

Das BAZL hat dem SBAV gegenüber bestätigt, dass Pilotinnen und Piloten mit einer auf den 8. April 2018 befristeten nationalen Lizenz innert der nächsten Tage automatisch und ohne Kostenfolge eine auf die reguläre Gültigkeit verlängerte Lizenz zugestellt erhalten werden. Diese Lizenz kann in der Folge gemäss den nationalen Bestimmungen (SR 748.222.1) mittels bisherigen Formularen verlängert werden.

Das aktuell gültige Opt-Out für die Umsetzung von Part-FCL («EASA-Lizenzen») läuft am 8. April 2018 ab. Das Geschäft zur Verlängerung des Opt-Out auf den April 2020 wird auf europäischer Ebene ordnungsgemäss aber erst am 15. April 2018 wieder behandelt, was zu einer Lücke führen würde. Aus diesem Grund wird das BAZL bei der EASA eine Ausnahmeerklärung einreichen, die die erwartete Verlängerung bereits vor Inkrafttreten für anwendbar erklärt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Piloten ihre Rechte durchgehend ausüben können.

Verlängerung Opt-Out-Frist

Bestätigt: Verschiebung Part-FCL für Ballonpiloten („EASA-Lizenzen“)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat am 19. Dezember 2017 gegenüber dem SBAV bestätigt, dass die Einführung von Part-FCL für Ballonpiloten auf Antrag der EASA verschoben wurde. Das voraussichtliche Einführungsdatum ist der 1. September 2020, wobei das BAZL die betroffenen Piloten schriftlich informieren wird.

Der SBAV ist erstaunt über die kurzfristig angekündigte Verschiebung und wird wieder informieren, sobald weitere Informationen vorliegen. Auch wird sich der SBAV um eine zeitnahe Klärung der sich nun stellenden Fragen (z.B. welche Lizenzen erhalten Neupiloten, wie wird mit bestehenden EASA-Lizenzen verfahren, etc.) bemühen.

Der Segelflugverband der Schweiz SFVS und der Aero-Club der Schweiz haben bereits darüber informiert, dass die Einführung des Part FCL-Sailplane auf den 1. September 2020 verschoben wurde.

Diplôme Montgolfier

An der FAI General Conference 2017 wurden Kurt Frieden und Pascal Witprächtiger das Diplôme Montgolfier überreicht. Mit 3 Goldmedaillen, 3 Silbermedaillen und 1 Bronzemedaille gehören sie zu den erfolgreichsten Gasballonfahrern der Welt. Herzliche Gratulation!

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