Einführung EASA Part-BFCL EASA Part-BFCL wird per 8. April 2020 in Kraft treten und für Ballonpilotinnen und -piloten erhebliche Erleichterungen gegenüber Part-FCL bringen. Das BAZL hat dazu in Absprache mit dem SBAV ein Informationsschreiben an Träger nationaler Ballonlizenzen erstellt und versandt. Zudem hat das BAZL eine spezielle Website mit weiteren Informationen zu Part-BFCL erstellt. Zusammengefasst fallen Ballonpilotinnen und -piloten derzeit in eine dieser Kategorien:- Aktuell Träger einer EASA Part-FCL-Lizenz (BPL)
Bestehende Part-FCL-Lizenzen werden als Part-BFCL-Lizenzen erachtet. Eine neue Lizenz wird nur auf Antrag des Piloten oder bei Anpassungen ausgestellt. - Aktuell Träger einer EASA Part-FCL-Lizenz (LAPL)
LAPL existiert künftig als Lizenzstufe nicht mehr. Das BAZL wird diese Part-BFCL-Lizenzen (BPL) umwandeln und von sich aus neu ausstellen. - Aktuell Träger einer nationale Ballonlizenz mit Ablaufdatum 08.04.2020
Das BAZL wird automatisch eine verlängerte nationale Lizenz mit der ursprünglichen nationalen Gültigkeit, aber bis maximal 08.04.2021, ausstellen. Diese kann bis maximal am 08.04.2021 verlängert oder aber in eine Part-BFCL-Lizenz umgewandelt werden. - Aktuell Träger einer nationalen Ballonlizenz mit Ablaufdatum vor dem 08.04.2020
Diese kann auf das Ablaufdatum hin in eine Part-BFCL-Lizenz umgewandelt oder bis maximal am 08.04.2021 verlängert werden. Der SBAV wird am Sicherheitsseminar vertiefter auf das Thema Part-BFCL eingehen. Fragen nimmt bis dahin Balthasar Wicki gerne entgegen und jene von allgemeinem Interesse werden auf der Themenseite des SBAV aufgeschaltet. |
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