Lizenzvorschriften

Part-BFCL: EASA präsentiert den Entwurf für überarbeitete Lizenzvorschriften für Ballonpiloten


Am 21. Juni 2018 hat EASA an einem Workshop vor 18 Vertretern verschiedener Länder im Rahmen des RMT.0654 (Rule Making Task) in Köln den Entwurf der überarbeiteten Lizenzbestimmungen vorgestellt, die ab 8. April 2020 (mit einjähriger Übergangsfrist) in Kraft treten sollen. Die Entwürfe wurden unter dem Lead der European Ballooning Federation entwickelt. In Absprache mit dem BAZL vertrat der SBAV durch Balthasar Wicki die Interessen der schweizerischen Ballonfahrerinnen und Ballonfahrer an diesem Workshop. 

Die EASA will während der verlängerten Opt-Out-Periode (bis April 2020) angepasste Regulierungen erarbeiten, die "simpler and proportionate" für Ballone und für die mit ihrem Betrieb verbundenen Risiken sind. Die Bestimmungen sollen möglichst parallel zu den Vorschriften für Segelflugzeuge sein. Zudem will EASA die auf Ballone anwendbaren Bestimmungen einfacher auffindbar machen und in einem separaten Dokument zusammenfassen. Bisher waren die für Ballonpiloten relevanten ca. 120 Seiten in den über 1'900 Seiten an Part-FCL-Vorschriften nur schwer auffindbar. Part-BFCL wird im laufend aktualisierten Balloon Rule Book künftig als neues Chapter 2 aufgenommen werden.